Die Bundesrepublik im Überblick
Die Bundesrepublik Deutschland ist der offizielle Name für den Staat Deutschland. In der deutschen Demokratie sind mehr als 60 Millionen wahlberechtigte Bundesbürger für den Staat verantwortlich. Wie Deutschland verwaltet wird, lernst du hier.
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Einteilung
Die Bundesrepublik Deutschland ist in 16 Bundesländer unterteilt. Bis 1990 waren diese Bundesländer in die westdeutschen Länder (alte Bundesländer) und ostdeutschen Länder (neue Bundesländer) unterteilt. Die neuen Bundesländer gehörten von 1949 bis 1990 zur Deutschen Demokratischen Republik, die bei der Vereinigung mit Westdeutschland 1990 zur heutigen Bundesrepublik Deutschland aufgenommen wurden. Jedes Bundesland hat seine eigene Hauptstadt, die als Landeshauptstadt bezeichnet wird. Die Hauptstadt der Bundesrepublik ist seit 1990 (wieder) Berlin. Die 16 Bundesländer Deutschlands sind Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern (alte Bundesländer) sowie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (neue Bundesländer). Berlin wird nach der Wiedervereinigung aufgrund der Teilung, der spezifischen urbanen Struktur und den Herausforderungen, die sich nach der Wiedervereinigung ergaben, gesondert betrachtet und ist nicht eindeutig den alten oder neuen Bundesländern zuzuordnen.
Berlin, Hamburg und Bremen sind zwar Städte, die jedoch als eigenständiges Bundesland betrachtet werden können. Es gibt elf Glieder im Bund, die sich als Land bezeichnen, drei Glieder (Bayern, Sachsen und Thüringen) haben den Namensbestandteil Freistaat und zwei weitere den Titel Freie Hansestadt (Bremen und Hamburg).
Jedes Bundesland ist in zahlreiche kleinere Einheiten aufgeteilt. Die erste Aufteilung sind die Regierungsbezirke, die sich wiederum in kreisfreie Städte und Landkreise aufteilen. Kreisfreie Städte können in Gemeinden aufgeteilt werden. Landkreise dagegen können sowohl in Gemeinden als auch in Gemeindeverbände aufgeteilt werden.
Organisation
Deutschland ist dezentral organisiert: Jedes Bundesland hat seine eigene Landesverfassung und Landesregierung, weshalb sich die Gesetze der Länder zum Teil wenig, zum Teil aber sehr stark voneinander unterscheiden. Somit handelt es sich bei den Bundesländern Deutschlands um teilweise unabhängige Gliedstaaten, die zusammengeschlossen die übergeordnete Einheit - die Bundesrepublik Deutschland - bilden. Deutschland ist also kein loser Staatenbund, sondern ein föderaler Staat, bei dem die verschiedenen Bundesländer eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber der Regierung des gesamten Bundesstaates bewahren. Auch in der deutschen Verfassung - dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - ist neben den Grundrechten unter anderem auch der Föderalismus als Staatsorganisation festgeschrieben.
Regierung und Wahlsystem
An der Spitze des Staates stehen der Bundespräsident (vorrangig mit repräsentativen Aufgaben) und der Bundeskanzler (faktisch der politisch mächtigste Amtsträger). Der Bundeskanzler, dessen Amtszeit zwischen den Wahlen immer auf vier Jahre begrenzt ist, wird vom Bundestag gewählt und vom Bundespräsidenten ernannt. Der Bundespräsident dagegen wird von der Bundesversammlung gewählt, die vom Bundestag und ausgewählten Mitgliedern des Landtags entsandt wird. Der Landtag wie auch der Bundestag werden von wahlberechtigten Bürgern ab dem 18. Lebensjahr gewählt. Dieses System der sogenannten parlamentarischen Demokratie ermöglicht es, dass es viele miteinander konkurrierende Parteien gibt, die oft ein Bündnis (Koalition) eingehen müssen, um eine Regierung zu bilden. Seit der Bundestagswahl 2017 sind die Parteien CDU/CSU, SPD, die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, AfD und FDP im Bundestag vertreten. Neben diesen Parteien gibt es zahlreiche kleinere, regionale Parteien, deren politischer Einfluss jedoch aufgrund des Scheiterns an der Fünf-Prozent-Hürde auf Aktivitäten außerhalb des Bundestags beschränkt ist.
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