23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Das Ermächtigungsgesetz von 1933 gab Hitler die Befugnis, Gesetze ohne die Beteiligung des Parlaments zu erlassen, was den Weg zur NS-Diktatur ebnete. Die Abstimmung im Reichstag wurde durch Druck zugunsten des Gesetzes beeinflusst. Finde heraus, wie das Gesetz die Demokratie untergraben hat. Interessiert? Das und mehr findest du im vollständigen Text!
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Lerntext zum Thema 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Ermächtigungsgesetz – Definition
Das Ermächtigungsgesetz, das den offiziellen Namen Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich trug, basierte auf der Idee des in der Weimarer Reichsverfassung verankerten Notverordnungsrechts nach Artikel 48. Dieses Recht sprach dem Reichspräsidenten besondere Kompetenzen zu, wenn sich das Reich in einer Notsituation befand. Es durften dann zum Beispiel Verordnungen erlassen werden, ohne das Parlament einzubeziehen.
Wusstest du schon?
Das Ermächtigungsgesetz trug offiziell den Titel „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“. Der Name klingt harmlos und suggerierte Hilfe, dabei verbarg sich dahinter die totale Machtübernahme durch die Nazis. Ein Beispiel dafür, wie wichtig es ist, hinter die Fassade von politischen Bezeichnungen zu schauen.
Im Verlaufe der Weimarer Republik kam es immer wieder zu solchen Notverordnungen. Was genau das im Kontext des Nationalsozialismus bedeutete und worin sich Hitlers Ermächtigungsgesetz von vorherigen Notverordnungen unterschied, erfährst du in diesem Text.
Ermächtigungsgesetz 1933
Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 schuf die rechtliche Grundlage für den Terror während der NS-Diktatur. Auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes wurde die Demokratie de facto außer Kraft gesetzt, da der Regierung Hitlers durch das Ermächtigungsgesetz das Recht eingeräumt wurde, Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Es gilt also quasi als Symbol für die Selbstausschaltung des Parlamentarismus gegenüber dem Machtanspruch der Nationalsozialisten.
Ermächtigungsgesetz – Vorgeschichte
Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Seine Partei, die NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei), hatte von nun an zusammen mit der DNVP (Deutschnationale Volkspartei) die Regierungsmehrheit. Als knapp einen Monat später, am 27. Februar 1933, der Reichstag brannte, erließ die Regierung die sogenannte Reichstagsbrandverordnung, die es ihr erlaubte, politische Gegner, besonders aber Kommunisten, die für den Reichstagsbrand verantwortlich gemacht wurden, zu verfolgen. Durch die Notverordnung wurde somit bereits der Grundstein für die Verfolgung politischer Gegner gelegt.
Ermächtigungsgesetz – Abstimmung im Reichstag
Damit Hitler seine Macht jedoch auf Dauer festigen konnte, brauchte er die absolute Mehrheit im Reichstag. Diese verfehlte er am 5. März 1933 bei den sogenannten Märzwahlen, da die NSDAP mit nur 43,9 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Hitler war somit weiterhin auf eine Koalition mit der DNVP angewiesen, verschaffte sich mit dem Tag von Potsdam am 21. März 1933 jedoch mehr Popularität. Mit einem Staatsakt wurde der Reichstag in der Garnisonskirche zu Potsdam eröffnet und sollte dem Präsidenten und dem Volk die angebliche Übereinstimmung der neuen Regierung mit der preußisch-deutschen Tradition demonstrieren. Der Tag von Potsdam diente Hitler somit als Mittel zum Zweck, um den Abgeordneten zwei Tage später das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, zur Abstimmung vorzulegen.
Da Hitler und seine NSDAP bei den Märzwahlen keine Mehrheit erzielen konnten und sie weiterhin auf die DNVP angewiesen waren, inszenierte er am 21. März 1933 den Tag von Potsdam, an dem in feierlicher Stimmung der neue Reichstag eröffnet wurde. Dadurch wollte Hitler seine Beliebtheit im Volk steigern.
Dem Ermächtigungsgesetz stimmte der Reichstag mit einer Zweidrittelmehrheit zu, die durch Einschüchterungen und Druck gegenüber den anderen Parteien erlangt wurde. Ausschlaggebend für die Zweidrittelmehrheit waren die Stimmen der bürgerlichen Parteien und des Zentrums. Sie hofften, durch ihr Entgegenkommen später Einfluss auf die Durchführung des Gesetzes nehmen zu können. Nur die SPD stimmte gegen das Ermächtigungsgesetz 1933.
„Freiheit und Leben kann man uns nehmen, die Ehre nicht“ hieß es in einer Reichstagsrede, die der SPD-Politiker Otto Wels bezüglich des Ermächtigungsgesetzes der Nationalsozialisten hielt. In dieser machte er nicht nur die ablehnende Haltung der Sozialdemokraten gegenüber dem Machtanspruch der Nationalsozialisten deutlich, sondern auch den Ehrgeiz, dass der Geist der SPD selbst bei politisch motivierten Morden durch die NSDAP weiterleben werde.
Ermächtigungsgesetz – Gesetzeserlass
Über die tatsächlichen Gründe für die Zustimmung der Abgeordneten zum Ermächtigungsgesetz lässt sich ohne genaue Untersuchung von Quellen größtenteils nur spekulieren. Es gibt aber weit verbreitete Annahmen, die teils logisch herzuleiten sind:
NSDAP und DNVP, die zum Zeitpunkt des Gesetzeserlasses demokratisch gewählt waren, unterstützten das Vorhaben aus ideologischer Überzeugung. Sie teilten die extrem nationalistischen Ideen Hitlers und das Konzept des sogenannten Führerstaates, dem die Weimarer Demokratie in ihren Augen im Weg stand.
Konservative Parteien, wie das Zentrum oder die Bayerische Volkspartei, stimmten ebenfalls geschlossen für das Gesetz. Hier ist anzunehmen, dass es sich um politischen Opportunismus gehandelt hat: Sie erhofften sich vermutlich Privilegien (Sonderrechte) oder weniger Verfolgung und Schikane, wenn sie sich nicht öffentlich als Gegner Hitlers zu erkennen geben. Ein weiteres Motiv könnte die antikommunistische bzw. antisozialistische Haltung der NSDAP gewesen sein, die einen gemeinsamen Nenner von Konservatismus und Nationalsozialismus darstellte.
Nur die in der SPD abgeordneten Sozialdemokraten lehnten das Gesetz einstimmig ab. Sie und die Kommunisten (deren Partei, die KPD, nach den Märzwahlen bereits verboten worden war) erfuhren schon seit dem Reichstagsbrand Schikane, Verfolgung, Verhaftung und politische Morde. Schlimmer hätte die Situation für die Gegner Hitlers ohnehin kaum kommen können. Entsprechend stimmten sie trotz der Gefahr der Repression gegen das Ermächtigungsgesetz, um die Ehre zu wahren, wie Otto Wels in seiner Rede verdeutlichte.
Ermächtigungsgesetz – Folgen
Die Gewaltenteilung, aber auch der Parlamentarismus wurden durch das Ermächtigungsgesetz praktisch aufgehoben, da der Regierung eingeräumt wurde, Gesetze ohne die Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Die erlassenen Gesetze durften dabei auch von der Verfassung abweichen, was einer Aushöhlung der Staatsordnung von Weimar gleichkam. Das Ermächtigungsgesetz 1933, das zunächst auf vier Jahre festgesetzt wurde, wurde später mehrfach fristgemäß verlängert und stellte zusammen mit der sogenannten Reichstagsbrandverordnung die eigentliche Verfassungsgrundlage des NS-Regimes dar. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte die Durchsetzung von Repressalien gegen politische Gegner sowie Gewerkschaften und auf Grundlage von rassistischen Ideen unerwünschte Personen. Das Ermächtigungsgesetz trat am 24. März 1933 in Kraft und ebnete den Weg in die NS-Diktatur.
Regierung konnte Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat erlassen. | → faktische Aufhebung von Parlamentarismus und Gewaltenteilung |
---|---|
Erlass von verfassungswidrigen Gesetzen | → Aushöhlung der Staatsordnung |
Wichtig zu erwähnen ist aber auch, dass es durchaus Menschen gab, die sich der Folgen des Ermächtigungsgesetzes bewusst waren. Der aufmerksame Zeitgenosse wusste den Nationalsozialismus in die militaristische Tradition Deutschlands einzuordnen und die reale Gefahr eines Kriegs anzuerkennen. Diese Befürchtungen laut auszusprechen, hätte man aber mit dem Leben oder der körperlichen Freiheit bezahlen müssen.
Ausblick – das lernst du nach 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Vertiefe dein Verständnis für die politischen Mechanismen der NS-Zeit. Mit den Inhalten zur Verfolgung von Juden und zum Zweiten Weltkrieg erforscht du die tragischen Folgen des Ermächtigungsgesetzes.
Ermächtigungsgesetz – Zusammenfassung
Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 bildete gemeinsam mit der Reichstagsbrandverordnung vom 27. Februar die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur.
Es hebelte die Kompetenzen der Abgeordneten aus und übertrug Adolf Hitler als Reichskanzler die alleinige Gesetzgebungskompetenz. Er konnte somit am Parlament vorbei regieren.
Durch das Aushebeln demokratischer Grundprinzipien und Grundrechte sicherten die Nationalsozialisten ihren totalitären Machtanspruch, der keine Opposition (politische Gegnerschaft) und keine freie Meinung duldete.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Ermächtigungsgesetz
1923–Hitlerputsch
1933 - Hitlers Machtübernahme
Machtergreifung der NSDAP
Der Reichstagsbrand und die Machtergreifung
1933: Reichstagsbrand-Prozess
1933: Reichstagswahlen im März
"Gleichschaltung" der deutschen Bevölkerung in der NS-Zeit
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Revision des Versailler Vertrages
Deutschland im Nationalsozialismus – die ersten Jahre
30. Januar 1933 – Adolf Hitler wird Reichskanzler
1. Februar 1933 – die Auflösung des Reichstags
27. Februar 1933 – der Reichstagsbrand
23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
Die Bücherverbrennung am 10. Mai 1933 auf dem Berliner Opernplatz
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